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16.09.2011
Neueinführung Vermögenssteuer in Spanien
Wir berechnen in 24 Stunden Ihre Vermögenssteuerlast.
Detailinformationen:
Die Vermögenssteuer besteht seit 1991, ist jedoch steuerlich durch eine 100% Vergünstigung und Freistellung von der Erklärungspflicht praktisch seit
01.01.2008 verschwunden gewesen.
Die sogenannte Wiedereinführung soll nur befristet bis zum 31.12.2012 erfolgen.
Die erste Fälligkeit der Vermögenssteuer erfolgt am 31.12.2011.
Es gelten folgende Freibeträge: Wohnung des ständigen Wohnsitzes: 300.000,00 EUR.
Grundfreibetrag: Mindestens 700.000,00 EUR, für Nichtsteuerresidenten und Steuerresidenten gleichermassen, wobei die spanischen Regionen (Comunidades Autonomas)
noch höhere Freibeträge festsetzen können.
Wichtig für die Nichtsteuerresidenten in Spanien ist, dass sie nach Art.6 verpflichtet sind, einen steuerlichen Vertreter in Spanien zu bestellen.
Informationen zur Steuerrepräsentanz in Spanien
Unser SERVICE: Steuervertretung in Spanien
Mit dem 01.01.2013 wird die Vermögenssteuer wieder ausser Kraft gesetzt, in dem wieder eine Vergünstigung von 100% eingeführt wird.
Letztlich ist es eine politische Massnahme um Vermögensbestände sichtbar zu machen.
01.03.2010
Deutsche Erbrechtsreform 2010 für Deutsche in Spanien
Für die deutschen Staatsbürger, die eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln besitzen, bleiben weiterhin die deutschen
Gesetze zur Regelung des Erbrechts anwendbar, da sich dies stets nach der Nationalität des Erblassers richtet.
Zum 1.1.2010 sind im deutschen Erbrecht entscheidende Änderungen in Kraft getreten.
Änderungen im deutschen Erbrecht
20.08.2009
Spanisches Küstengesetz 2009/2010 – Kanarische Inseln-Lanzarote
Auf Lanzarote haben sich die Eigentümer von Immobilien im Gebiet El Golfo bislang erfolglos zur Wehr gesetzt.
Die Audiencia Provincial hat beide Rechtsmittel aus dem Jahre 2008 und 2009 zurückgewiesen.
Die Immobilieneigentümer hatten beantragt, dass die Küstenschutzzone auf 2o Meter reduziert
wird.
Die autonome Behörde hatte die Küstenschutzzone auf 100 m festgesetzt.
Das rechtliche Problem liegt darin, dass das besagte Gebiet vor dem Inkrafttreten des spanischen staatlichen
Küstengesetzes im Jahre 1988 nicht als Baugebiet ausgewiesen wurde, sondern als Vorbehaltsgebiet.
20.02.2009
Steuerliche Änderungen für das Jahr 2008/2009
- Steuererklärung für Nichtresidenten -
Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend
zum 1.1.2008, mit einer Verg¨nstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.
Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie
bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.
Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.
Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.
11.11.2008
Voraussetzungen für die Gewerbegenehmigung, Teneriffa, Los Cristianos
Voraussetzungen für die Antragsstellung
17.07.2008
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei "Ferien-Tauschwochen"
Bei Widerruf eines Haustürgeschäfts über "Ferien-Tauschwochen" sind
deutsche Gerichte zuständig.
Die Überlassung von Räumlichkeiten in einer Ferienanlage für zwei Wochen
im Jahr gegen ein monatliches Entgelt ist in der Regel nicht als Miete einer unbeweglichen
Sache einzustufen.
Den Schwerpunkt des Vertrags bildet nicht die Nutzung einer bestimmten
Immobilie, sondern der Erwerb "tauschfähiger Urlaubswochen". Haben die Erwerber
ihren Wohnsitz
in Deutschland, sind daher die deutschen Gerichte international zuständig.
15.6.2008
Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
In Folge eines Steuerabzugsbetrages von der Steuerlast in Höhe von 400.- Euro in der
spanischen Einkommensteuer, kann im Monat Juni 2008 der
Lohnrückbehalt bis zur Höhe von 200.- Euro reduziert werden, und in
den weiteren Monaten kann diese Reduzierung beibehalten werden, bis der Gesamtbetrag von 400.-
Euro erreicht wird.
Folglich wird der Nettolohnbetrag der Lohnabrechnungen im Juni 2008
zu Gunsten des Arbeitnehmers höher sein. Der Arbeitgeber hat im Modell 110 weniger
Lohnsteuer einzuzahlen.
Diese Massnahme ist für den Arbeitgeber steuerneutral.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
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