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  20.08.2009

Spanisches Küstengesetz 2009/2010 – Kanarische Inseln-Lanzarote

Auf Lanzarote haben sich die Eigentümer von Immobilien im Gebiet El Golfo bislang erfolglos zur Wehr gesetzt.

Die Audiencia Provincial hat beide Rechtsmittel aus dem Jahre 2008 und 2009 zurückgewiesen.

Die Immobilieneigentümer hatten beantragt, dass die Küstenschutzzone auf 2o Meter reduziert wird.

Die autonome Behörde hatte die Küstenschutzzone auf 100 m festgesetzt.

Das rechtliche Problem liegt darin, dass das besagte Gebiet vor dem Inkrafttreten des spanischen staatlichen Küstengesetzes im Jahre 1988 nicht als Baugebiet ausgewiesen wurde, sondern als Vorbehaltsgebiet.

20.02.2009

Steuerliche Änderungen für das Jahr 2008/2009

  - Steuererklärung für Nichtresidenten -

Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend zum 1.1.2008, mit einer Verg¨nstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.

Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.

Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.

Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.

11.11.2008

Voraussetzungen für die Gewerbegenehmigung, Teneriffa, Los Cristianos

Voraussetzungen für die Antragsstellung

17.07.2008

Zuständigkeit deutscher Gerichte bei "Ferien-Tauschwochen"

Bei Widerruf eines Haustürgeschäfts über "Ferien-Tauschwochen" sind deutsche Gerichte zuständig.

Die Überlassung von Räumlichkeiten in einer Ferienanlage für zwei Wochen im Jahr gegen ein monatliches Entgelt ist in der Regel nicht als Miete einer unbeweglichen Sache einzustufen.

Den Schwerpunkt des Vertrags bildet nicht die Nutzung einer bestimmten Immobilie, sondern der Erwerb "tauschfähiger Urlaubswochen". Haben die Erwerber ihren Wohnsitz in Deutschland, sind daher die deutschen Gerichte international zuständig.



15.6.2008

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur

In Folge eines Steuerabzugsbetrages von der Steuerlast in Höhe von 400.- Euro in der spanischen Einkommensteuer, kann im Monat Juni 2008 der Lohnrückbehalt bis zur Höhe von 200.- Euro reduziert werden, und in den weiteren Monaten kann diese Reduzierung beibehalten werden, bis der Gesamtbetrag von 400.- Euro erreicht wird.

Folglich wird der Nettolohnbetrag der Lohnabrechnungen im Juni 2008 zu Gunsten des Arbeitnehmers höher sein. Der Arbeitgeber hat im Modell 110 weniger Lohnsteuer einzuzahlen.

Diese Massnahme ist für den Arbeitgeber steuerneutral.



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