Beratungsservice Kanarische Inseln
Teneriffa      Gran Canaria      La Gomera      El Hierro      La Palma      Lanzarote      Fuerteventura
 
  Rechtsanwalt Teneriffa Süd



Bulevar Chajofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos


Tlf:  (0034)-922788881
Fax: (0034)-922789358

Kontakt
     
  Rechtsanwalt Teneriffa Nord



Paseo las Américas, no. 46
38430 Icod de los Vinos


Tlf:  (0034)-922788881
Fax: (0034)-922789358

Kontakt
 
 
     
 

Gewerbegenehmigung Spanien - Los Cristianos, Teneriffa -



Die Gewerbegenehmigung in Spanien wird von der Gemeinde erteilt.

Folglich hat jede Gemeinde besondere Voraussetzungen für die Antragsstellung.

In Los Cristianos, Gemeinde Arona, wird für die Eröffnungslizenz eines Restaurants folgende Unterlagen verlangt.
  1. Projekt eines Bauingenieurs in Bezug auf die Lokalität und die Aktivität, die in Los Cristianos in dem Geschäftslokal
    ausgeübt wird.
  2. Gründungsurkunde der spanischen GmbH oder Einzelfirma.
  3. Anmeldung des spanischen Unternehmens bei der Sozialversicherung.
  4. Mietvertrag oder Erwerbsurkunde über das Geschäftslokal
  5. Zahlbeleg der gemeindlichen Verwaltungsgebühr.
Wir beraten Sie gerne in ganz Spanien bei der Firmengründung und Eröffnung Ihres Geschäftslokals.

In unserer Rechts- und Steuerkanzlei in Los Cristianos steht Ihnen unser Team für den Steuer- und Buchhaltungsservice persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auf allen Kanarischen Inseln vor Ort zur Verfügung.

Stand: November 2008


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.

Hauptseite
 
     
    Rechtsanwalt Teneriffa * Los Cristianos * Las Americas * Firmengründung * Gewerbegenehmigung * Eröffnungslizenz * Projekt * Sozialversicherung * Gewerbe * Gründungsurkunde * Verwaltung