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Rechtsanwalt Teneriffa Süd
Bulevar Chajofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos
Tlf: (0034)-922788881
Fax: (0034)-922789358
Kontakt |
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Rechtsanwalt Teneriffa Nord
Paseo las Américas, no. 46
38430 Icod de los Vinos
Tlf: (0034)-922788881
Fax: (0034)-922789358
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Gewerbegenehmigung Spanien - Los Cristianos, Teneriffa -
Die Gewerbegenehmigung in Spanien wird von der Gemeinde erteilt.
Folglich hat jede Gemeinde besondere Voraussetzungen für die Antragsstellung.
In Los Cristianos, Gemeinde Arona, wird für die Eröffnungslizenz eines Restaurants
folgende Unterlagen verlangt.
- Projekt eines Bauingenieurs in Bezug auf die Lokalität und die Aktivität, die in Los Cristianos
in dem Geschäftslokal
ausgeübt wird.
- Gründungsurkunde der spanischen GmbH oder Einzelfirma.
- Anmeldung des spanischen Unternehmens bei der Sozialversicherung.
- Mietvertrag oder Erwerbsurkunde über das Geschäftslokal
- Zahlbeleg der gemeindlichen Verwaltungsgebühr.
Wir beraten Sie gerne in ganz Spanien bei der Firmengründung und Eröffnung Ihres
Geschäftslokals.
In unserer Rechts- und Steuerkanzlei in Los Cristianos steht Ihnen unser Team für den Steuer- und
Buchhaltungsservice persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen
auf allen Kanarischen Inseln vor Ort zur Verfügung.
Stand: November 2008
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
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Rechtsanwalt Teneriffa * Los Cristianos * Las Americas * Firmengründung * Gewerbegenehmigung * Eröffnungslizenz
* Projekt * Sozialversicherung * Gewerbe * Gründungsurkunde * Verwaltung |