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Besonderes Erbrecht auf Teneriffa, Spanien

Erbschaften deutscher Staatsbürger auf Teneriffa richten sich nach dem materiellen Recht des Staates, dem der Verstorbene am Todestag angehört hat, folglich dem deutschen Erbrecht, geregelt im BGB.

Diese Grundregel wird zudem im deutschen EGBGB und im spanischen Zivilgesetzbuch geregelt. Während das deutsche EGBGB eine Rechtswahl des Verstorbenen bei der Wahl des materiellen Erbrechts bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlaubt, knüpft das spanische Zivilgesetzbuch bindend an die Nationalität an, so dass nur bei Wechsel auf die spanische Staatsbürgerschaft, spanisches Erbrecht Anwendung findet.

Diese strikte Anwendung kann bei einer Abwicklung einer Erbschaft auf Teneriffa hinderlich sein, wenn der Verstorbene lange Zeit auf Teneriffa gelebt hat und keine Beziehungen mehr zu Deutschland pflegt oder in einer Mischehe mit einer spanischen Staatsbürgerin gelebt hat und spanisches Güterrecht Anwendung findet.

Diese strikte Regelung verhindert auch die erleicherte Erbschaftsannahme und Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa nach dem Tod. Eine andere Frage ist, ob das spanische Erbrecht günstiger ist als das deutsche, wenn die Rechtswahl offen stünde.


WICHTIG:

Es gilt,
  • ein deutscher Staatsbürger wird nach deutschem Recht beerbt, gleichwohl in Spanien ein Testament erstellt wurde
  • die Erbschaftssteuer ist für die Immobilie auf Teneriffa zu zahlen, soweit durch unsere Rechtsanwälte keine Regelung getroffen wurde, die die Erbschaftssteuer vermeidet. Es gilt spanisches Erbschaftssteuerrecht mit den Sonderregelungen der kanarischen Regierung.
  • zu prüfen bleibt, ob auch der deutsche Fiskus nach deutschem Erbschaftssteuerrecht, die Erbschaft in Spanien besteuern kann. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn der Erbe in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat


Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass wir für die Nachlassplanung als auch die Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa und andererorts in Spanien zur Verfügung stehen.

TIPP:

Lassen Sie eine Erbschaft in den ersten sechs Monaten nach dem Todestag abwickeln, so zahlen Sie keine unnötigen Verzugszinsen auf die Erbschaftssteuer.

Sie können bequem von Deutschland aus die Erbschaft von uns abwickeln lassen, ohne dass Sie auch nur einmal auf Teneriffa sein müssen.

- Weitere Informationen zum Erbrecht/Erbschaftssteuerrecht auf den Kanarischen Inseln -

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