| |
Grundbuchumschreibung Spanien für Deutsche
– Erbschaft - Immobilienkauf
Das Grundbuch in Spanien sollte umgeschrieben werden, wenn
- bei einer Erbschaft die Erben Eigentümer der spanischen Immobilie werden
- bei einem Immobilienkauf der Käufer in das Grundbuch eingeschrieben wird
Voraussetzungen der Grundumschreibung bei einer Erbschaft
- Erstellung einer spanischen notariellen Urkunde
- Bezahlung der Erbschaftssteuer
- Antrag auf Umschreibung des Grundbuchs
Beispiel:
Die Verstorbene ist Witwe, deutsche Staatsangehörige, und die Alleinerbin, ihre Tochter, möchte das Erbe antreten.
Die Verstorbene hat eine Immobilie in Los Cristianos, Teneriffa, Spanien.
Sie beauftragt unsere Anwalts- und Steuerkanzlei zur Abwicklung der Grundbuchumschreibung auf Teneriffa,
vor dem zuständigen Grundbuchamt in Teneriffa und Sie muss sich um nichts weiter mehr kümmern. br>
Wir benötigen folgende Dokumente im Original mit Apostille:
- Internationale Sterbeurkunde
-
- Erbschein
- Kaufurkunde der Immobilie
- Anwaltsvollmacht
- NIE Nummer der Erbin, welche von unserer Kanzlei für Sie beantragt wird
TIPP: Die Erbschaft muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall vor der Steuerbehörde im
entsprechenden Steuermodell erklärt werden, um Verzugszinsen und ein Bussgeld zu vermeiden.
Cano & Luickhardt SL
Abogados, Rechtsanwälte, Economistas
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: November 2009
Hauptseite
|
|