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Deutsche Erbrechtsreform 2010 für Deutsche in Spanien
Für die deutschen Staatsbürger, die eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln besitzen, bleiben weiterhin die deutschen
Gesetze zur Regelung des Erbrechts anwendbar, da sich dies stets nach der Nationalität des Erblassers richtet.
Zum 1.1.2010 sind im deutschen Erbrecht entscheidende Änderungen in Kraft getreten.
- Pflichtteilsentziehungsgründe werden genauer bestimmt, so ist der Entziehungsgrund des “ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels”
jetzt nachweisbar, wenn das Kind bespielsweise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde.
- Zum Schutz vom Eigenheim können Pflichtteilsansprüche erweitert gestundet werden.
Hier ist in jedem Fall eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.
- Schenkungen vor dem Tod führten bislang zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Damit war gemeint, dass die Schenkung zur Erbmasse
hinzuaddiert wurde, wenn sie nicht schon mindestens 10 Jahre zurücklag.
Nunmehr wird für jedes Jahr der Schenkung vor dem Todestag
ein 1/10 des Schenkungswertes abgezogen, so dass beispielsweise bei einer Schenkung 5 Jahre vor dem Tod, nur noch 50% der Schenkung auf die
Erbmasse zu addieren sind.
- Verjährungsfristen von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen werden jetzt im allgemeinen von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Wobei
bislang Pflichtteilsansprüche schon in 3 Jahren nach dem Todesfall respektive von Kenntnis des Testaments verjährten.
- Beim Erbausgleich unter mehreren Miterben sollen Pflegeleistungen künftig honoriert werden.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass wir für die Nachlassplanung als auch die
Erbschaftsabwicklung auf den Kanarischen Inseln und andererorts in Spanien zur Verfügung stehen.
TIPP:
Lassen Sie eine Erbschaft in den ersten sechs Monaten nach dem Todestag abwickeln, so zahlen Sie
keine unnötigen Verzugszinsen auf die Erbschaftssteuer.
Sie können bequem von Deutschland aus die Erbschaft von uns abwickeln lassen, ohne dass Sie auch nur
einmal auf Teneriffa sein müssen.
Erbschaftsannahme in Spanien - unser Service
Weitere Informationen zum Erbrecht/Erbschaftssteuerrecht auf den Kanarischen Inseln -
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