Beratungsservice Kanarische Inseln
Teneriffa      Gran Canaria      La Gomera      El Hierro      La Palma      Lanzarote      Fuerteventura
 
  Rechtsanwalt Teneriffa



Bulevar Chajofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos


Tlf: (0034)-922788881
Fax: (0034)-922789358

Kontakt
     
  Rechtsanwalt Gran Canaria



C/M. García Oliva Concejal 4
35200 Telde


Tlf: (0034)-928139104
Fax: (0034)-922789358

Kontakt
 
 
     
 

Deutsche Erbrechtsreform 2010 für Deutsche in Spanien

Für die deutschen Staatsbürger, die eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln besitzen, bleiben weiterhin die deutschen Gesetze zur Regelung des Erbrechts anwendbar, da sich dies stets nach der Nationalität des Erblassers richtet.

Zum 1.1.2010 sind im deutschen Erbrecht entscheidende Änderungen in Kraft getreten.

  • Pflichtteilsentziehungsgründe werden genauer bestimmt, so ist der Entziehungsgrund des “ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels” jetzt nachweisbar, wenn das Kind bespielsweise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde.

  • Zum Schutz vom Eigenheim können Pflichtteilsansprüche erweitert gestundet werden. Hier ist in jedem Fall eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.

  • Schenkungen vor dem Tod führten bislang zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

    Damit war gemeint, dass die Schenkung zur Erbmasse hinzuaddiert wurde, wenn sie nicht schon mindestens 10 Jahre zurücklag.

    Nunmehr wird für jedes Jahr der Schenkung vor dem Todestag ein 1/10 des Schenkungswertes abgezogen, so dass beispielsweise bei einer Schenkung 5 Jahre vor dem Tod, nur noch 50% der Schenkung auf die Erbmasse zu addieren sind.

  • Verjährungsfristen von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen werden jetzt im allgemeinen von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Wobei bislang Pflichtteilsansprüche schon in 3 Jahren nach dem Todesfall respektive von Kenntnis des Testaments verjährten.

  • Beim Erbausgleich unter mehreren Miterben sollen Pflegeleistungen künftig honoriert werden.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass wir für die Nachlassplanung als auch die Erbschaftsabwicklung auf den Kanarischen Inseln und andererorts in Spanien zur Verfügung stehen.

TIPP:

Lassen Sie eine Erbschaft in den ersten sechs Monaten nach dem Todestag abwickeln, so zahlen Sie keine unnötigen Verzugszinsen auf die Erbschaftssteuer.

Sie können bequem von Deutschland aus die Erbschaft von uns abwickeln lassen, ohne dass Sie auch nur einmal auf Teneriffa sein müssen.

Erbschaftsannahme in Spanien - unser Service

Weitere Informationen zum Erbrecht/Erbschaftssteuerrecht auf den Kanarischen Inseln -

Hauptseite
 
     
    Rechtsanwalt Teneriffa * Erbschaft Teneriffa * Erbrecht Spanien * Testament * Testamentsgestaltung * Erbvertrag * Pflichtteil * Freibetrag * Erbstreit * Nachlassabwicklung * Erbschaftssteuer